Einstellung der Strauchabfuhr ab Herbst 2023
Die Abfallwirtschaft Kreis Plön hat die regulär im Herbst stattfindende Strauchabfuhr eingestellt. Warum diese Entscheidung getroffen wurde und welche Möglichkeiten Privatpersonen nun haben, stellt sie in dieser Pressemitteilung dar:
"Kreisweit mussten für die Einsammlung der Grünabfälle alle an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke angefahren werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Grünabfälle zur Entsorgung bereitgelegt wurden. Dabei wurden im Rahmen einer Herbstaktion knapp 7.000 km zurückgelegt. Im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern ist die eingesammelte Menge unverhältnismäßig gering. Durch die Einstellung konnten über 3.000 Liter Treibstoff (das entspricht mehr als 7.800 kg CO2) eingespart und damit der CO2-Ausstoß wahrscheinlich in höherem Maße verringert werden, als er durch einzelne private Entsorgungsfahrten entstehen würde.
Von den insgesamt im Jahr 2022 eingesammelten Bio-, Grün- und Gartenabfallmengen (16.630 t) macht die im Rahmen der bisher angebotenen Herbstgrünabfuhr erfasste Menge von 300 t nur einen sehr geringen Teil aus. Unter Berücksichtigung der aktuellen Preissteigerungen wäre für 2023 von Kosten in Höhe von über 80.000 € auszugehen. Je im Rahmen der Grünabfuhr in 2023 eingesammelter Gewichtstonne wären damit Kosten von deutlich über 260 € entstanden.
Die Kosten für die durch die Abfallwirtschaft freiwillig angebotene Herbstabholung wurden in der Vergangenheit durch die Gemeinschaft aller Gebührenzahlenden im Kreisgebiet getragen – unabhängig davon, ob sie das Angebot tatsächlich in Anspruch genommen haben oder sogar gar keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme hatten (beispielsweise Geschosswohnungen ohne eigenen Garten). Durch den Verzicht auf das Angebot konnte, auch vor dem Hintergrund der deutlich geänderten Kostenstrukturen, eine größere Gebührengerechtigkeit (Verursacherprinzip) erreicht werden.
Unter anderem durch den Verzicht auf die Herbstabfuhr und andere Maßnahmen konnte die Erhöhung der landesweit gesehen sehr günstigen Abfallgebühren im Kreis Plön trotz massiver Kostensteigerungen in allen Lebensbereichen bisher auf moderatem Niveau gehalten werden.
Der Kreis Plön hat sich vor der Entscheidung zur Einstellung der Herbstabfuhr intern intensiv mit Alternativen zum bisher praktizierten Verfahren beschäftigt. Leider konnten keine praktikablen Wege gefunden werden. Beispielsweise ist die Einsammlung von zentralen Sammelplätzen (ähnlich Weihnachtsbaumabfuhr) nicht geeignet, da Mengenbegrenzungen pro Grundstück nicht mehr kontrolliert werden können und mit der unkontrollierbaren anonymen Bereitlegung vieler ausgeschlossener Abfälle, die wiederum hohe Entsorgungskosten verursachen würden, erfahrungsgemäß mit großer Sicherheit zu rechnen ist.
Die anfallenden Grün- und Gartenabfälle sollten, statt sie extern zu entsorgen, möglichst auf dem eigenen Grundstück verwertet werden, um einen Stoffkreislauf vor Ort zu erreichen. Dieses wird bereits von vielen Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet praktiziert.
Durch entfallende Transporte wird die Umwelt maximal entlastet. Auf dem eigenen Grundstück können – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – beispielsweise die Stoffe geschreddert und dann als Bodenverbesserung bzw. -abdeckung zur Reduzierung von Wildkräutern und zum Halten der Feuchtigkeit im Boden ausgebracht werden. Auch eine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder die Schaffung von Unterschlüpfen für Tiere, wie z.B. Igel, wären gute Möglichkeiten. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschläge zur Eigenverwertung. Bei Interesse können sich die Bürgerinnen und Bürger gern an die Abfallberatungsstellen des Kreises Plön in Lütjenburg, Preetz, Schönberg, Schwentinental oder Plön wenden.
Falls eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein sollte, dann können die Grünabfälle beispielsweise auf den gut erreichbaren und beliebten Kompostplätzen des Kreises Plön in Lütjenburg, Schönberg, Wankendorf und Plön gegen ein Entgelt abgeben werden. Die Öffnungszeiten am Samstag haben wurden zusätzlich um eine Stunde erweitert, um ein evtl. höheres Aufkommen an Anlieferungen zu entzerren. Grün- und Gartenabfälle können nun zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr angeliefert werden. Erfahrungsgemäß ist ab 12:00 Uhr mit nur geringen Wartezeiten zu rechnen.
Evtl. bietet es sich auch die kostengünstige Entsorgung der Mengen über eine zusätzliche Biotonne der Abfallwirtschaft an. Diese kann ganzjährig oder als zusätzlicher Behälter auch für die Saison von April bis Oktober eines jeden Jahres beantragt werden.
Bei größeren Mengen, die nicht selbst transportiert werden können, kann gegebenenfalls – auch gemeinsam mit anderen Grundstückseigentümern – ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragt werden."
Foto: von Brigitte Werner auf Pixabay
"Kreisweit mussten für die Einsammlung der Grünabfälle alle an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke angefahren werden, unabhängig davon, ob tatsächlich Grünabfälle zur Entsorgung bereitgelegt wurden. Dabei wurden im Rahmen einer Herbstaktion knapp 7.000 km zurückgelegt. Im Verhältnis zu den gefahrenen Kilometern ist die eingesammelte Menge unverhältnismäßig gering. Durch die Einstellung konnten über 3.000 Liter Treibstoff (das entspricht mehr als 7.800 kg CO2) eingespart und damit der CO2-Ausstoß wahrscheinlich in höherem Maße verringert werden, als er durch einzelne private Entsorgungsfahrten entstehen würde.
Von den insgesamt im Jahr 2022 eingesammelten Bio-, Grün- und Gartenabfallmengen (16.630 t) macht die im Rahmen der bisher angebotenen Herbstgrünabfuhr erfasste Menge von 300 t nur einen sehr geringen Teil aus. Unter Berücksichtigung der aktuellen Preissteigerungen wäre für 2023 von Kosten in Höhe von über 80.000 € auszugehen. Je im Rahmen der Grünabfuhr in 2023 eingesammelter Gewichtstonne wären damit Kosten von deutlich über 260 € entstanden.
Die Kosten für die durch die Abfallwirtschaft freiwillig angebotene Herbstabholung wurden in der Vergangenheit durch die Gemeinschaft aller Gebührenzahlenden im Kreisgebiet getragen – unabhängig davon, ob sie das Angebot tatsächlich in Anspruch genommen haben oder sogar gar keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme hatten (beispielsweise Geschosswohnungen ohne eigenen Garten). Durch den Verzicht auf das Angebot konnte, auch vor dem Hintergrund der deutlich geänderten Kostenstrukturen, eine größere Gebührengerechtigkeit (Verursacherprinzip) erreicht werden.
Unter anderem durch den Verzicht auf die Herbstabfuhr und andere Maßnahmen konnte die Erhöhung der landesweit gesehen sehr günstigen Abfallgebühren im Kreis Plön trotz massiver Kostensteigerungen in allen Lebensbereichen bisher auf moderatem Niveau gehalten werden.
Der Kreis Plön hat sich vor der Entscheidung zur Einstellung der Herbstabfuhr intern intensiv mit Alternativen zum bisher praktizierten Verfahren beschäftigt. Leider konnten keine praktikablen Wege gefunden werden. Beispielsweise ist die Einsammlung von zentralen Sammelplätzen (ähnlich Weihnachtsbaumabfuhr) nicht geeignet, da Mengenbegrenzungen pro Grundstück nicht mehr kontrolliert werden können und mit der unkontrollierbaren anonymen Bereitlegung vieler ausgeschlossener Abfälle, die wiederum hohe Entsorgungskosten verursachen würden, erfahrungsgemäß mit großer Sicherheit zu rechnen ist.
Die anfallenden Grün- und Gartenabfälle sollten, statt sie extern zu entsorgen, möglichst auf dem eigenen Grundstück verwertet werden, um einen Stoffkreislauf vor Ort zu erreichen. Dieses wird bereits von vielen Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet praktiziert.
Durch entfallende Transporte wird die Umwelt maximal entlastet. Auf dem eigenen Grundstück können – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – beispielsweise die Stoffe geschreddert und dann als Bodenverbesserung bzw. -abdeckung zur Reduzierung von Wildkräutern und zum Halten der Feuchtigkeit im Boden ausgebracht werden. Auch eine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder die Schaffung von Unterschlüpfen für Tiere, wie z.B. Igel, wären gute Möglichkeiten. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschläge zur Eigenverwertung. Bei Interesse können sich die Bürgerinnen und Bürger gern an die Abfallberatungsstellen des Kreises Plön in Lütjenburg, Preetz, Schönberg, Schwentinental oder Plön wenden.
Falls eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein sollte, dann können die Grünabfälle beispielsweise auf den gut erreichbaren und beliebten Kompostplätzen des Kreises Plön in Lütjenburg, Schönberg, Wankendorf und Plön gegen ein Entgelt abgeben werden. Die Öffnungszeiten am Samstag haben wurden zusätzlich um eine Stunde erweitert, um ein evtl. höheres Aufkommen an Anlieferungen zu entzerren. Grün- und Gartenabfälle können nun zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr angeliefert werden. Erfahrungsgemäß ist ab 12:00 Uhr mit nur geringen Wartezeiten zu rechnen.
Evtl. bietet es sich auch die kostengünstige Entsorgung der Mengen über eine zusätzliche Biotonne der Abfallwirtschaft an. Diese kann ganzjährig oder als zusätzlicher Behälter auch für die Saison von April bis Oktober eines jeden Jahres beantragt werden.
Bei größeren Mengen, die nicht selbst transportiert werden können, kann gegebenenfalls – auch gemeinsam mit anderen Grundstückseigentümern – ein privates Entsorgungsunternehmen beauftragt werden."
Foto: von Brigitte Werner auf Pixabay