Tonnenkontrolle im Kreis Plön ab 10.10.2022
Das Amt für Abfallwirtschaft Kreis Plön wird ab dem 10.10.2022 im
Kreisgebiet in einer 14-tägigen Stichprobenkontrolle erneut die
Abfallbehälter, unter anderem die Rest-, Bio- und Papiermüll-Sammelbehälter,
auf Störstoffe/Fehlwürfe prüfen. Zu diesem Zweck dürfen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Kreis Plön Ihr
Grundstück betreten, um die rechtlich legitimierte Umweltaktion
durchzuführen. Die Eigentümer und Bewohner der betroffenen Grundstücke
werden um Verständnis für diese Aktion gebeten. Ziel der Maßnahme ist
die Einhaltung der Getrenntsammlungsvorgaben, um die anschließende
Verwertung der Materialien sicherzustellen.
Fehlbefüllte Tonnen werden mit entsprechenden Anhängern markiert und bleiben stehen. Sie müssen von den Bürger*innen bis zum nächsten Abfuhrtag nachsortiert oder gegen Gebühr als Restabfall entsorgt werden.
Auch kompostierbare Tüten gehören nicht in den Biomüll und bilden derzeit noch einen erheblichen Störstoffanteil in den Biotonnen. In den Kompostieranlagen ist der Zersetzungsprozess deutlich kürzer, als in den durch die Industrienorm unter idealisierten Laborbedingungen getesteten Zeiträumen. Es besteht daher die Gefahr, dass das verbleibende Material über den anschließenden Verwertungsweg in die Natur eingebracht wird. Im Sortierprozess selbst sind scheinbar kompostierbare Tüten auch nicht von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden und müssen aufwendig aussortiert werden. Papiertüten für Bioabfall, Zeitungspapier und Bäcker- oder Metzgertüten aus Altpapier sind eine gute Alternative.
Auch soll mit dieser neuerlichen Aktion das Trennungsbewusstsein weiter verbessert werden. Fehlbefüllte Tonnen bedürfen der aufwendigen Nachsortierung und sind teilweise selbst dann nicht mehr verwertbar. Die gewissenhafte Mülltrennung senkt den CO2-Ausstoß, schont wertvolle Ressourcen und ist gut für unsere Umwelt.
Text: Stefan Rohrbeck (ergänzt Julia Schmidt)
Bild: Pixabay.com/meineresterampe
Fehlbefüllte Tonnen werden mit entsprechenden Anhängern markiert und bleiben stehen. Sie müssen von den Bürger*innen bis zum nächsten Abfuhrtag nachsortiert oder gegen Gebühr als Restabfall entsorgt werden.
Auch kompostierbare Tüten gehören nicht in den Biomüll und bilden derzeit noch einen erheblichen Störstoffanteil in den Biotonnen. In den Kompostieranlagen ist der Zersetzungsprozess deutlich kürzer, als in den durch die Industrienorm unter idealisierten Laborbedingungen getesteten Zeiträumen. Es besteht daher die Gefahr, dass das verbleibende Material über den anschließenden Verwertungsweg in die Natur eingebracht wird. Im Sortierprozess selbst sind scheinbar kompostierbare Tüten auch nicht von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden und müssen aufwendig aussortiert werden. Papiertüten für Bioabfall, Zeitungspapier und Bäcker- oder Metzgertüten aus Altpapier sind eine gute Alternative.
Auch soll mit dieser neuerlichen Aktion das Trennungsbewusstsein weiter verbessert werden. Fehlbefüllte Tonnen bedürfen der aufwendigen Nachsortierung und sind teilweise selbst dann nicht mehr verwertbar. Die gewissenhafte Mülltrennung senkt den CO2-Ausstoß, schont wertvolle Ressourcen und ist gut für unsere Umwelt.
Text: Stefan Rohrbeck (ergänzt Julia Schmidt)
Bild: Pixabay.com/meineresterampe